Bundestag muss jahrzehntealten Grammatikfehler im Grundgesetz korrigieren
Der Bundestag muss das Grundgesetz ändern, um einen mehr als 50 Jahre alten Grammatikfehler zu korrigieren. Bei dem Lapsus handelt es sich um das Wort "verfassungsgebend" im ersten Satz der Präambel. Nach Auffassung des Petitionsausschusses und des Bundesinnenministeriums soll es grammatisch korrekt künftig "verfassunggebend" heißen also ohne ein so genanntes Fugen-s. Aufmerksam gemacht hatte die Parlamentarier bereits im Jahr 1997 ein Berufsschullehrer aus Berlin. Seine Petition hatte das zuständige Innenministerium jedoch mehrfach zurückgewiesen, bevor es nun mitteilte, die Korrektur sei "für die nächste Änderung des Grundgesetzes vorgemerkt". Eingeschlichen hat sich der Fehler offenbar im Mai 1949. Nach Recherchen des Innenministeriums findet sich im Stenobericht der Schlussabstimmung des Parlamentarischen Rates die korrekte Formulierung "verfassunggebend". Bei der Verkündung des Grundgesetzes wenige Tage später jedoch war das fehlerhafte "S" eingefügt worden.