AOK Niedersachsen streicht Praxisgebühr für Obdachlose
In den Streit um die Praxisgebühr für sozial Schwache kommt Bewegung. Die AOK Niedersachsen verzichtet bei Obdachlosen als erste Krankenkasse offiziell auf die zehn Euro pro Quartal für die Behandlung. „Wir wollen es den behandelnden Ärzten nicht länger zumuten, das Geld einzutreiben“, sagt die Vorstandsvorsitzende Christine Lüer. Zudem werde eine „unbürokratische Regelung“ vorbereitet, um Arme generell von der Gebühr zu entlasten. Bislang müssen auch Sozialhilfeempfänger zunächst zwei Prozent eines Jahresregelsatzes für Arztbesuche und Medikamente aufbringen, um für den Rest des Jahres von der Gebühr befreit werden zu können. Dieses Verfahren führe bei den Kassen zu einem hohen Verwaltungsaufwand, so Lüer. Eine Umfrage des AOK Bundesverbands unter 3000 Versicherten legt den Schluss nahe, dass vor allem sozial Schwache wegen der Praxisgebühr auf Arztbesuche verzichten. Das Bundesgesundheitsministerium bestreitet einen Zusammenhang zwischen dem Rückgang der Arztbesuche und der sozialen Situation der Patienten. Ein für kommende Woche geplantes Gespräch mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen zu dem Thema wurde abgesagt.