Strafverfolgungsbehörden fordern europaweite Gendatei
Die Justizminister Unions- und FDP-geführter Länder fordern, die zur Verbrechensbekämpfung bestehenden nationalen DNA-Datenbanken trotz rechtlicher Unterschiede schon jetzt europaweit zu vernetzen. Die nationalen Strafverfolgungsbehörden führen solche Register mit DNA-Profilen, um Beschuldigte oder bereits Verurteilte später leichter identifizieren zu können. Bislang ist es nicht möglich, diese Dateien europaweit grenzüberschreitend abzufragen. Zudem gelten für die Analyse und Speicherung der genetischen Muster in den EU-Mitgliedstaaten ganz unterschiedliche Voraussetzungen. So werden in Großbritannien und den Niederlanden schon Kleinkriminelle erfasst, in Frankreich nur Täter, die zu mehr als sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, in Italien ist die Datenerhebung sogar von der Zustimmung des Betroffenen abhängig; in Deutschland können DNAProfile bei Verdacht oder Verurteilung wegen einer „Straftat von erheblicher Bedeutung“ oder eines Sexualdeliktes angelegt werden. Konservative und liberale Landesjustizminister verlangten bei einem Treffen in Brüssel die „sofortige Vernetzung, ohne eine langwierige europaweite Harmonisierung“ abzuwarten“. Der baden-württembergische Ressortchef Ulrich Goll (FDP) erklärte, „gewisse rechtliche Risiken“ seien in Kauf zu nehmen, „um diese wirksame Waffe gegen grenzüberschreitende Täter möglichst früh einsetzen zu können“.