Länderminister einigen sich auf radikale Justizreform - DER SPIEGEL
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Länderminister einigen sich auf radikale Justizreform

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Die Länder planen den bislang radikalsten Einschnitt ins deutsche Justizwesen: In sämtlichen Zivil- und Strafprozessen soll es in Zukunft nur noch zwei statt der bisher meist drei Instanzen geben. Derzeit können viele Prozesse in zweiter Instanz erneut mit allen Zeugen und Beweismitteln aufgerollt und in einem dritten Verfahrensgang nochmals speziell auf Rechtsfehler überprüft werden. Künftig würden die Urteile der Amts- und Landgerichte im zweiten und gleichzeitig letzten Verfahrensgang nur noch auf Rechtsfehler überprüft. Für die Urteile der Amtsgerichte sollen dann allein die Oberlandesgerichte zuständig sein, für die der Landgerichte daneben der Bundesgerichtshof (BGH). Der Gang zum Bundesverfassungsgericht bei Grundrechtsverletzungen bliebe weiterhin möglich. Ziel der Reform sei eine "funktionelle Verschlankung", so der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP), der dieses Vorhaben weiter vorantreiben möchte: "Eine Rechtsmittelinstanz muss in Zukunft genügen", fordert der Liberale, "aber die Bürgernähe durch die Amtsgerichte vor Ort soll erhalten bleiben." Die Justizminister von CDU und CSU sowie die Staatssekretäre der SPD-geführten Länder haben dem Vorhaben prinzipiell bereits zugestimmt. Eine Grundsatzentscheidung aller Justizminister soll auf deren Konferenz am 25. November in Berlin fallen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin war vor drei Jahren mit einem weit weniger radikalen Vorhaben noch gescheitert - unter anderem am Widerstand Golls.