Klagen gegen gekürzte Kassenerstattung bei künstlicher Befruchtung
Mehr als ein Dutzend Ehepaare haben ihre Krankenkassen verklagt, weil diese die Kosten für die künstliche Befruchtung nicht mehr voll tragen. Seit Januar zahlen die gesetzlichen Kassen nur noch die Hälfte der rund 2500 Euro teuren Behandlungen. Die Gesundheitsreform hat zudem den Kreis der Berechtigten und die Zahl der Behandlungszyklen eingeschränkt. Die Kläger sehen dadurch - wie ihr Berliner Anwalt Udo von Langsdorff mitteilt - unter anderem den Kinderwunsch von Eltern und den Schutz von Ehe und Familie missachtet. Die Kostenersparnis durch die Gesundheitsreform ist selbst nach Ansicht einiger Kassen kontraproduktiv. "Wir sollten nicht die demografische Entwicklung beklagen, sondern aktiv daran etwas ändern", sagt der Vorstandschef der Kaufmännischen Krankenkasse, Ingo Kailuweit, und argumentiert mit dem dramatischen Rückgang der Geburten. Kamen im vergangenen Jahr immerhin 16000 Kinder nach einer künstlichen Befruchtung zur Welt, werden es nach Berechnungen des Bundesverbands der Reproduktionsmedizinischen Zentren (BRZ) in diesem Jahr nur noch knapp 10000 sein. Der Vorsitzende der Vereinigung, Michael Thaele, erwartet im Übrigen einen Anstieg der Mehrlingsgeburten um 36 Prozent, weil sich Frauen aus Kostengründen häufig drei statt zwei Embryonen pro Behandlungszyklus einsetzen lassen.