Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte soll kippen - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte soll kippen

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Verlobte sollen im Strafverfahren gegen ihren Partner nicht mehr die Aussage verweigern können. Eine entsprechende Gesetzesinitiative haben der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) und seine Berliner Kollegin Karin Schubert (SPD) angekündigt. Die rechtliche Bedeutung eines Verlöbnisses liege "schon lange nicht mehr in dem gegenseitigen Heiratsversprechen, sondern in den Zeugnisverweigerungsrechten", sagt Kusch. Die Strafprozessordnung schützt Verlobte ebenso wie Ehepartner oder nahe Angehörige. Sie müssen nicht aussagen, körperliche Untersuchungen wie Blutentnahmen nicht dulden und nicht den Briefverkehr mit dem Beschuldigten offen legen. Weil das Verlöbnis an keine Form gebunden ist und nicht öffentlich erfolgen muss, lässt es sich vor Gericht nur schwer überprüfen. Im "Handbuch des Strafverteidigers" heißt es: "Ein Verlöbnis wird oft behauptet, um eine unangenehme oder unerwünschte Aussage zu vermeiden."