Bundesbauministerium trickst EU-Richtlinien aus
Listig versucht das Bundesverkehrsministerium bei Straßenbauprojekten eine EU-Umweltrichtlinie zu unterlaufen. Ab Januar, so die Direktive, müssen die Grenzwerte bei Feinstäuben - darunter fallen vor allem Dieselrußpartikel - verbindlich eingehalten werden. Auswirkungen hat die Richtlinie nicht nur auf den Verkehr, sondern auch auf den Straßenbau. So müssen die Genehmigungsbehörden wirksame Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder zeitweilige Fahrverbote vorsehen, wenn eine Überschreitung der Grenzwerte droht, sonst kann das Straßenbauprojekt nicht umgesetzt werden. Manfred Stolpes Ministerium interpretiert nun in einem internen Papier das Diktum aus Brüssel zu einer weichen Bestimmung um. Es würde reichen, heißt es in dem Papier, wenn die Grenzwerte in "größeren räumlichen Einheiten" eingehalten werden, Messungen müssten ja nicht gerade dort erfolgen, wo eine auszubauende Fahrbahn verlaufe, da diese "gerade nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen diene". Die Vorhaben sollten, meint das Ministerium, erst einmal genehmigt werden - "mit dem Vorbehalt der Konfliktbewältigung mittels Luftreinhalteplan".