Bei Flucht ins Ausland soll Verjährungsfrist von Straftätern künftig ruhen
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Straftäter, gegen die in Deutschland ermittelt wird und die im Ausland auf eine Verjährung der ihnen zur Last gelegten Delikte warten, sollen künftig nicht mehr damit rechnen können, anschließend in der Heimat unbehelligt zu bleiben. Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf fertig gestellt, der „das Ruhen der Verjährung“ bis zum Abschluss des ausländischen Auslieferungsverfahrens vorsieht. Stimmt der Bundestag bis August zu, wäre insbesondere die Verjährung im Fall des Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber abgewendet, der sich nach Kanada absetzte, um einer Verhaftung zu entgehen.