Verfassungsrichter Winfried Hassemer hält neues NPD-Verbotsverfahren für möglich
Ein Parteienverbotsverfahren gegen die NPD ist nach den Worten des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, nach wie vor "durchführbar". Allerdings müssten die Antragsteller dafür sorgen, dass kurz vor und während eines Verbotsverfahrens Spitzel aus den Führungsgremien der Partei abgezogen oder zumindest abgeschaltet würden, sagte Hassemer in einem Interview des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL. Es gehe dabei nicht um ein Entweder-oder von Beobachtung durch den Verfassungsschutz und ein Verfahren in Karlsruhe, sondern um ein "abgestimmtes Nacheinander". Bei entsprechender Planung halte er diese Forderung für erfüllbar. Dem Vorwurf, die Einstellung des Verbotsverfahrens vor zwei Jahren habe der rechten Partei genützt, entgegnete er: "Wir haben der NPD keinen Persilschein ausgestellt." Der damalige Beschluss habe "nichts mit einer tatsächlichen Verfassungswidrigkeit dieser Partei" zu tun gehabt.