Stalkern drohen drastische Strafen
Opfer von aggressiven Nachstellungen, dem sogenannten Stalking, sollen in Deutschland künftig besser geschützt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird am 2. März in drei Ausschüssen des Bundesrats beraten. Der hessische Justizminister Christean Wagner (CDU) hatte den Entwurf ursprünglich vorgelegt, eine Arbeitsgruppe mit zehn weiteren Bundesländern und dem Bundesjustizministerium überarbeitete die Vorlage noch einmal. Demnach wäre "schwere Belästigung", etwa Telefonterror oder andauerndes Verfolgen und Bedrohen, in Zukunft eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet würde. Bringt der Täter das Opfer durch die Verfolgung in Lebensgefahr, drohen ihm bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat noch Vorbehalte gegen diese Lösung, spricht sich aber klar dafür aus, die Strafen für unbelehrbare Täter zu erhöhen. Strittig ist auch noch, ob die Täter so wie beim sexuellen Missbrauch allein deshalb in Untersuchungshaft genommen werden können, weil Wiederholungsgefahr besteht. Diese Position CDU-geführter Länder geht der schleswig-holsteinischen Justizministerin Anne Lütkes (Grüne), die das Gesetz ansonsten befürwortet, zu weit. Sie will außerdem Journalisten von dem Gesetz ausnehmen. Sonst könnten Methoden, "die zur klassischen Recherche investigativ arbeitender Journalisten gehören, darunterfallen". Dies würde die Pressefreiheit aushebeln. Nach einer Untersuchung des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim werden 17,3 Prozent der Frauen und 3,7 Prozent der Männer in Deutschland mindestens einmal im Leben Opfer von Stalking. Täter sind häufig Ex-Partner, aber auch Kollegen oder obsessive Fans von Prominenten.