Jenoptik droht Insolvenz wegen möglicher Aktionärs-Abfindungen/BGH-Urteil entscheidet über die Zukunft des Konzerns - DER SPIEGEL
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Jenoptik droht Insolvenz wegen möglicher Aktionärs-Abfindungen/BGH-Urteil entscheidet über die Zukunft des Konzerns

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Der Thüringer Technologiekonzern Jenoptik muss möglicherweise Abfindungen in Höhe von maximal 140 Millionen Euro an Aktionäre seiner Tochter Deutsche Effectenund Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB) bezahlen. Dies entspricht mehr als 25 Prozent des aktuellen Börsenwertes der Jenoptik AG und fast dem Fünffachen des Gewinns vor Steuern aus dem vergangenen Jahr. Hintergrund: Im Jahr 1997 erwarb das Unternehmen die DEWB von der Heidenheimer Industriellenfamilie Voith, die zu diesem Zeitpunkt 99 Prozent der Anteile an der DEWB hielt. Ein Prozent war im Besitz von freien Aktionären. Da Voith mit der DEWB 1993 einen Beherrschungsvertrag geschlossen hatte, verfügen die freien Aktionäre seitdem über einen Abfindungsanspruch in Höhe von 26,51 Euro je Aktie. 1999 kündigte Jenoptik als Rechtsnachfolgerin diesen Beherrschungsvertrag und weitete den Streubesitz auf inzwischen knapp 35 Prozent beziehungsweise etwa 5,22 Millionen Aktien aus. Allerdings unterließ es das Unternehmen, eigene Aktien von jenen unterscheidbar zu machen, die abfindungsberechtigt sind. Alle Aktien kursieren mit der gleichen Wertpapierkennnummer 804100. Das Oberlandesgericht Thüringen verurteilte Jenoptik im Dezember 2004 in zweiter Instanz auf Abfindung eines klagenden Aktionärs. Es sei den Aktionären die Beweisführung "durch das Verhalten von Jenoptik unmöglich gemacht worden", da das Unternehmen die verschiedenen Aktien "vermengt hat", wodurch "der Marktteilnehmer objektiv getäuscht" wurde. Es sei "missbilligenswert" und dem Unternehmen "vorwerfbar", dass es die Aktionäre nicht darüber aufgeklärt hat, ob sie nun DEWB-Aktien aus dem Streubesitz mit Ab- findungsanspruch oder aus dem Besitz von Jenoptik ohne Abfindungsanspruch erworben haben. Eine Kennzeichnung sei Jenoptik durch "Verleihung einer gesonderten Wertpapierkennnummer möglich und zumutbar gewesen", so die Begründung des Richters. "Dieses Urteil können wir nicht nachvollziehen", sagte der Vorstandsvorsitzende der Jenoptik AG, Alexander von Witzleben, dem SPIEGEL. Jenoptik hat vor dem Bundesgerichtshof Revision beantragt. Das Unternehmen kann sich zwar nicht vorstellen, dass es vor dem BGH unterliegt. "Sollte dies wider Erwarten doch eintreten", rechnet Witzleben lediglich "mit etwa 20 Millionen Euro", die ihn "dieser ganze Quatsch" kosten könnte. Genau könne man diesen Betrag jedoch nicht beziffern.