DNA-Massentests nur mit Richterbeschluss
Zu DNA-Reihenuntersuchungen soll künftig nur noch nach Zustimmung eines Richters aufgerufen werden dürfen. SPD und Grüne im Bundestag verständigten sich nach Angaben ihrer rechtspolitischen Sprecher auf eine entsprechende gesetzliche Regelung. Freiwillige Reihentests sollten nur bei schweren Straftaten eingesetzt werden, sagte Joachim Stünker (SPD). Überdies bedarf es nach Angaben von Jerzy Montag (Grüne) künftig "konkreter und abgrenzbarer Kriterien, nach denen der Personenkreis bestimmt wird". Die Polizei setzt immer wieder Reihenuntersuchungen ein, ohne dass diese ausdrücklich in einem Gesetz geregelt sind. Im vergangenen Herbst etwa bat sie - auf der Suche nach dem Absender von Briefbomben an Behörden - mehr als 2000 Bewohner des bayerischen Ortes Hutthurm um eine Speichelprobe.