Auswärtiges Amt setzte noch 2004 Visavergabe gegen Schilys Bedenken durch
Trotz massenhaften Visamissbrauchs konnte sich das Auswärtige Amt (AA) bei der Neuformulierung der Einreisepolitik noch im vergangenen Jahr über Bedenken des Innenministeriums hinwegsetzen. Innenminister Otto Schily konnte das AA nicht auf die Regel verpflichten, ein Visum zu verweigern, wenn der bloße Verdacht besteht, dass ein Ausländer nicht mehr in sein Heimatland zurückkehren will. Stattdessen enthält der sogenannte Chrobog-Erlass vom Oktober 2004 die weitaus weichere Formulierung, dass ein Visumsantrag nur dann abzulehnen sei, wenn die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft überwiegen. Die neue Weisung löste den umstrittenen Volmer-Erlass vom März 2000 mit seinem Grundsatz "Im Zweifel für die Reisefreiheit" ab, der zu einem Pr oteststurm von Botschaftern aus aller W elt geführt hatte und auch auf heftige Kritik Schilys gestoßen war. In einem internen Vermerk für Schily heißt es, das neue Dekret sei in Teilen ebenfalls ungenügend: "Nach der im Erlass befindlichen Passage kann bei Gleichgewichtigkeit der Argumente für und gegen das Vorliegen der Visumserteilungsvoraussetzungen das Visum erteilt werden." Der Neuformulierung der Visapolitik in dem Chrobog-Erlass war ein Streit zwischen beiden Ministerien vorausgegangen. So beklagte sich die Migrationsabteilung des Innenministeriums in einer Vorlage für Schily, das AA plane trotz der zahlreichen Fälle illegaler Einreise mit erschlichenen Visa keinen Kurswechsel: "Im Ergebnis wird damit der im ,Volmer-Erlass' enthaltene Grundsatz ,Im Zweifel für die Reisefreiheit' beibehalten und sogar noch ausdrücklich auf die Prüfung des Reisezwecks erstreckt."