Hessens CDU schafft rechtliche Grundlage für Schadensersatzklage gegen Verursacher der Spendenaffäre
Die hessische CDU hat die rechtliche Grundlage für eine Schadensersatzklage gegen die Urheber der Spendenaffäre geschaffen. Weil die zivilrechtlichen Ansprüche gegen den ehemaligen hessischen CDU-Vorsitzenden Manfred Kanther, Ex-Schatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und Finanzberater Horst Weyrauch wegen des langen Strafprozesses zu verjähren drohten, erklärten die Beschuldigten auf Drängen der Landespartei vor geraumer Zeit schriftlich ihren "Verzicht auf die Einrede der Verjährung". Durch diese Einlassung, die der hessische CDU-Chef Roland Koch bislang nicht publik gemacht hat, steht einer Zivilklage nichts im Wege. Nachdem Kanther und Weyrauch in der vergangenen Woche wegen Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue zu Lasten der CDU vom Landgericht Wiesbaden verurteilt wurden, wächst bundesweit der Druck, die Urheber der Affäre zur Rechenschaft zu ziehen. "Der Parteivorstand muss nun prüfen, ob die CDU auch bei denen Geld holen kann, die uns das eingebrockt haben", fordert der baden-württembergische CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Weiß. Auch nach Ansicht von Günter Krings, dem Chef der Jungen Gruppe der Unionsfraktion, solle die CDU "Regressforderungen prüfen". Der Unmut an der Basis ist groß, weil ab Mitte dieses Jahres pro Mitglied und Monat ein Sonderbeitrag von 51 Cent erhoben wird. Damit soll ein Teil der Strafe in Höhe von 21 Millionen Euro bezahlt werden, die Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) den Christdemokraten wegen der hessischen Schwarzkonten auferlegte.