Verfassungsgericht äußert bei Ratifzierung des EU-Vertrags Bedenken
Die vorgesehene Ratifizierung der EU-Verfassung durch den Bundestag am 12. und 13. Mai stößt im Bundesverfassungsgericht möglicherweise auf mehr Bedenken als bislang angenommen. Das Verfassungsgericht hat zwar einen Antrag des CSUAbgeordneten Peter Gauweiler, die Abstimmung auszusetzen, aus formalen Gründen abgewiesen. In dem Beschluss verlangen die Richter aber ausdrücklich eine "freie Debatte" und eine "substantielle, auf die Kraft des Arguments gegründete Willensbildung, die es dem demokratisch legitimierten Abgeordneten ermöglicht, die Verantwortung für seine Entscheidung zu übernehmen". Der Prozessvertreter Gauweilers, der Nürnberger Staatsrechtler Karl Albert Schachtschneider, sieht darin ein "deutliches Warnzeichen", dass man "eine solche Sache, die einen europäischen Staat schafft, nicht einfach so durchwinken" könne. Die meisten Abgeordneten hätten den knapp 600 Seiten umfassenden Verfassungsvertrag "gar nicht gelesen, geschweige denn verstanden". Wenn Gauweiler sich in der Debatte mit seinen Bedenken "zu Wort meldet und nicht hinreichend zu Wort kommt, ist das kritisch", so Schachtschneider. Die Verfassungsrichter haben zudem darauf hingewiesen, dass Gauweiler gegen die EU-Verfassung "anders als sonst bei Gesetzen üblich" unmittelbar nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, also noch vor der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten, per Verfassungsbeschwerde vorgehen könne.