Frühere Karlsruher Richter empfehlen Verfassungsänderung für die geplanten Neuwahlen
In der Debatte um die von Bundeskanzler Gerhard Schröder angestrebten Neuwahlen haben sich die früheren Verfassungsrichter Ernst Benda und Ernst Gottfried Mahrenholz für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen. Trotz unterschiedlicher rechtlicher Bewertung der Neuwahlpläne empfahlen die beiden Spitzenjuristen in einem SPIEGEL-Streitgespräch, in der Verfassung ein Selbstauflösungsrecht des Bundestags zu verankern. "Ein Parlament, von dem die Regierung abhängt, muss die Möglichkeit haben, dies mit Zweidrittelmehrheit zu entscheiden", so der Sozialdemokrat Mahrenholz, ehemals Vizepräsident des Verfassungsgerichts. Der frühere Gerichtspräsident Benda pflichtete ihm bei: "Eine Grundgesetzänderung, die dem Bundestag die Möglichkeit gäbe, sich selbst aufzulösen", so das CDU-Mitglied, wäre dem gegenwärtigen Verfahren "bei weitem vorzuziehen". Mahrenholz empfahl eine Änderung noch für das aktuelle Verfahren, auch Benda hält dies trotz des dabei entstehenden Zeitdrucks "für das kleinere Übel". Benda empfahl allerdings, für eine solche Selbstauflösung eine "sehr qualifizierte Mehrheit zu verlangen", also "drei Viertel oder vielleicht sogar vier Fünftel" der Abgeordneten. Beide sprachen sich dabei zudem für eine geheime Abstimmung aus. Kritik übten die beiden Verfassungsjuristen auch daran, dass Bundespräsident Horst Köhler offenbar erst durch das Fernsehen von den Neuwahlplänen erfahren hatte: Es gehe dabei "um eine Frage des Stils", so Benda, und Mahrenholz pflichtete bei, er könne Köhlers "Irritation gut verstehen". Uneins waren die ehemaligen Kollegen über die Bewertung von Schröders Plänen nach geltendem Recht: Das angekündigte Vorgehen sei "verfassungskonform", so Mahrenholz, denn der Kanzler habe "plausible Gründe zu sagen: Ich kann in dieser Situation nicht mehr stabil weiterregieren". Benda dagegen bewertet Schröders Absicht, trotz vorhandener Mehrheit über die Vertrauensfrage Neuwahlen anzustreben, als "Trickserei"; es bestehe "ein klarer Widerspruch zu dem, was das Grundgesetz zu dieser Frage sagt". Von einem "Verfassungsbruch" wollte Benda allerdings nicht sprechen. Mahrenholz hatte 1983 das Urteil mitgetragen, mit dem der Zweite Senat des Verfassungsgerichts die bisher letzte Parlamentsauflösung per Vertrauensfrage unter Bundeskanzler Helmut Kohl trotz Bedenken billigte. Benda war als Mitglied des Ersten Senats an dieser Entscheidung nicht beteiligt, stand aber auch dem Vorgehen seines damaligen Parteivorsitzenden nach eigenem Bekunden skeptisch gegenüber.