Rechtsprobleme bei Linksbündnis - DER SPIEGEL
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Rechtsprobleme bei Linksbündnis

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Das gemeinsame Auftreten von PDS und WAsG wirft offenbar Rechtsprobleme auf, die sogar zur Ungültigkeit der Bundestagswahl führen könnten. Dabei geht es darum, ob die Landeslisten der SED-Nachfolgepartei überhaupt zur Bundestagswahl zugelassen werden dürfen, wenn dort weitgehend gleichberechtigt auch WAsG-Mitglieder kandidieren. Ein "verdeckter gemeinsamer Wahlvorschlag zweier Parteien" ist nach Ansicht des führenden deutschen Wahlrechtsexperten Wolfgang Schreiber "eindeutig unzulässig". Die "Mischung von Listen, gar noch mit System", etwa durch ein Reißverschlussverfahren für die Kandidaten von PDS und WAsG, müsse deshalb zu einer "intensiven Prüfung" durch die zuständigen Landeswahlausschüsse führen, so Schreiber: "Das verniedlicht die PDS im Moment noch." Unabhängig von der Umbenennung der PDS in "Die Linkspartei" ist damit sogar die Gültigkeit der gesamten Bundestagswahl bedroht: Denn die Listenzulassung kann von jedem Bürger nachträglich im Wahlprüfungsverfahren angegriffen werden. Falls eine oder mehrere gemischte PDS-WAsG-Listen nicht zugelassen werden, die Wahlprüfung durch den Bundeswahlausschuss und das Bundesverfassungsgericht aber "zum Ergebnis führt, dass die Listen hätten zugelassen werden müssen, müsste die Wahl unter Umständen wiederholt werden", so Schreiber. Aber auch der "umgekehrte Fall", dass also Listen zugelassen wurden, obwohl sie nicht hätten zugelassen werden dürfen, könne im Nachhinein die "Ungültigkeit der Wahl" zur Folge haben. Zu offiziellen Auskünften war das Amt des Bundeswahlleiters Johann Hahlen zwar nicht bereit, aber die derzeit debattierten Bedenken werden dort offenkundig geteilt.