Rechtsblatt "Junge Freiheit" will nach Karlsruher Urteil nun auch gegen Bundesamt für Verfassungsschutz vorgehen - DER SPIEGEL
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Rechtsblatt "Junge Freiheit" will nach Karlsruher Urteil nun auch gegen Bundesamt für Verfassungsschutz vorgehen

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Die rechtsgerichtete Wochenzeitung "Junge Freiheit" will nach einem Teilerfolg in Karlsruhe zwei weitere Verfassungsschutzämter attackieren. Das Rechtsblatt hatte vor dem Bundesverfassungsgericht erreicht, dass es in den Berichten der nordrhein-westfälischen Nachrichtendienstler nur unter enger gefassten Bedingungen erwähnt werden darf. So sollen etwa die Ansichten freier Autoren nicht ohne weiteres der Redaktion zur Last gelegt werden können. Jetzt plant die "Junge Freiheit", auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und das baden-württembergische Landesamt aufzufordern, in ihren jüngsten Berichten Passagen über das Blatt zu streichen. Der Rechtsvertreter der Wochenzeitung, der frühere Generalbundesanwalt Alexander von Stahl, will das im Zweifel gerichtlich durchsetzen. Durch die öffentlichen Erwähnungen sieht sich die Redaktion zu Unrecht unter Extremismusverdacht gestellt. In NRW wollen die Verfassungsschützer aber nun belegen, dass von ihnen beanstandete Artikel freier Autoren dem Blatt sehr wohl zuzuordnen sind. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht muss anschließend erneut über den Fall entscheiden.