Gericht stärkt alte Rechtschreibung - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Gericht stärkt alte Rechtschreibung

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat einer Schülerin in der Sache recht gegeben, die gegen die Rechtschreibreform geklagt hat. In ihrem jetzt vorliegenden Beschluss eines Eilverfahrens bescheinigen die Richter der 16-jährigen Josephine Ahrens aus Oldenburg, dass in ihren Schularbeiten die "herkömmliche Rechtschreibung" weder beanstandet noch als falsch gewertet werden dürfe. Außerdem habe sie Anspruch darauf, in der "von ihr bevorzugten" alten Orthografie unterrichtet zu werden. Das OVG begründet seinen Beschluss damit, dass die allgemein akzeptierte Rechtschreibung auch die richtige sei. Es sei aber "höchst zweifelhaft", ob das auf die neugeregelte Orthografie zutreffe. "Erhebliche Teile im deutschen Volke" lehnten die Reform der Kultusminister ab, und in Presse und Literatur würden "zunehmend" wieder die alten Regeln gelten.

Hart kritisieren die Richter auch das Rechtschreiburteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998: Einerseits gehe Karlsruhe davon aus, eine Schreibweise müsse im Land allgemein üblich sein, um verbindlich sein zu können. Andererseits bestätige das Urteil selbst, dass die neue Schreibweise den Unterricht einer erst noch zu erwartenden Änderung anpasse. Das sei "denkgesetzlich unmöglich". Dennoch habe das Verfassungsgericht den Kultusministern erlaubt, die Reform an Schulen und Behörden einzuführen. Eine einstweilige Anordnung an den niedersächsischen Kultusminister, die alte Rechtschreibung gelten zu lassen, wollten die Lüneburger Richter allerdings nicht erteilen. Die Schülerin müsse auf ein Urteil warten, mit dem aber vor "Ende der Schulzeit der Antragstellerin" nicht zu rechnen sei.