Strafrechtler Roxin hält Kronzeugenregelung für "praktisch nutzlos"
In der Debatte um die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung meldet sich jetzt der renommierte Strafrechtler Claus Roxin, 74, zu Wort. Gegenüber dem SPIEGEL sagte der emeritierte Professor, dass er eine solche Regelung für "praktisch weitgehend nutzlos und rechtsstaatlich bedenklich" halte: "Wenn Schwerverbrecher ohne Strafe davon kommen, nur weil sie andere denunziert haben, dann erschüttert das das allgemeine Rechtsbewusstsein schwer." Es könne sogar geradezu verbrechensfördernd wirken, "wenn jeder weiß, dass er sich notfalls wieder freikaufen kann". Außerdem schätzt der Strafrechtsexperte die Einsatzmöglichkeiten einer solchen Regelung als gering ein. Die Vorstellung etwa, islamistische Terroristen als Kronzeugen zu gewinnen, nennt Roxin "ziemlich illusorisch", denn "wieso sollte ein Mensch, der bereit ist sein Leben zu opfern, plötzlich mit der Polizei kooperieren?". Nur in einer Situation hält Roxin die Strafbefreiung eines Schwerverbrechers für gerechtfertigt: "Wenn durch eine Information des Delinquenten ein konkret in der Planung befindliches, sehr schweres Delikt tatsächlich verhindert wird, zum Beispiel ein schwerer Terroranschlag." Man könne heute noch keinem Verbrecher seine Gefängnisstrafe erlassen, der einen Anschlag anderer verrät. "Wenn überhaupt eine Gesetzesänderung Sinn macht, dann diese."