Festlegung auf Bundeswehreinsatz im Innern aus taktischen Gründen vermieden
CDU/CSU und SPD wollen die Vereinbarungen über Bundeswehreinsätze im Inneren mit Rücksicht auf liberale Empfindlichkeiten bewusst vage halten. Ausgerechnet CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Schäuble, bisher treibende Kraft beim Streben der Union, das Militär im Inland für neue Aufgaben heranzuziehen, bremste. Intern warnte er, im Koalitionspapier allzu konkrete Festlegungen zu treffen oder schon eine Änderung des Grundgesetzes anzukündigen. Seine Begründung: Im Bundesrat brauche man dafür auch die FDP. Die Länderkammer müsste neben dem Bundestag einer Verfassungsänderung zustimmen. Die Liberalen regieren in fünf Ländern mit und lehnen es wie der designierte CDU-Verteidigungsminister Franz Josef Jung ab, Soldaten als "Hilfspolizisten" zum Objektschutz etwa an Bahnhöfen aufmarschieren zu lassen. Nun wollen die angehenden Koalitionäre zunächst zwei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abwarten. Der ehemalige FDPInnenexperte Burkhard Hirsch hat gegen das Luftsicherheitsgesetz geklagt, das dem Wehrminister erlaubt, von Terroristen gekaperte Passagierjets notfalls abschießen zu lassen. Anhängig ist auch noch eine FDP-Klage gegen die deutsche Beteiligung an Awacs-Überwachungsflügen während des Irak-Kriegs ohne einen Bundestagsbeschluss.