Deutsche Bank berechnete mehreren tausend Kunden zu hohe Mehrwertsteuern
Bei der Deutschen Bank ist ein peinlicher Abrechnungsfehler aufgeflogen: Jahrelang belastete der Branchenprimus mehrere tausend Kunden, die das Anlageberatungsprodukt db PrivatMandat Aktiv nutzen, mit zu hohen Mehrwertsteuern. Obwohl laut Gesetz die Transaktionskosten für den An- und Verkauf von Wertpapieren von der Mehrwertsteuer befreit sind, kassierte die Bank den vollen Satz. Auch dem Frankfurter Finanzamt fiel der krasse Fehler jahrelang nicht auf, weil in die Umsatzsteuererklärung nur "verdichtete Zahlen aufgenommen werden", sagt ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums. Für das Finanzamt sei nicht erkennbar, wie die einzelne Bank die Sachverhalte umsatzsteuerlich beurteilt. In einem Rundschreiben vom 24. Juni informierte die Deutsche Bank die betroffenen Kunden erstmals über die Panne. Inzwischen "haben wir die Abrechnungspraxis korrigiert und das Geld rückwirkend mit einer vierprozentigen Verzinsung unbürokratisch zurückerstattet", bestätigt ein Sprecher, der die Höhe der Rückzahlungen nicht beziffern will. Ob auch ehemalige Kunden ihr Geld wiederbekommen, ist bislang unklar.
Der Fehler wurde offenbar nur entdeckt, weil sich der Münsteraner Anwalt Klaus Lubitz im Februar beschwert hatte. Ihm waren innerhalb von zwei Jahren über 1400 Euro fälschlicherweise in Rechnung gestellt worden. Lubitz, der inzwischen mehrere Deutsche-Bank-Kunden in derselben Angelegenheit vertritt, geht davon aus, dass der Abrechnungsfehler nicht nur das db PrivatMandat Aktiv betrifft - und darum noch viel mehr Kunden geschädigt wurden. "Auch in der klassischen Vermögensverwaltung darf der Transaktionskostenanteil in der Vergütungspauschale nicht mit Umsatzsteuer belastet werden", sagt der Anwalt und widerspricht damit der Auffassung der Bankjuristen. Konkurrenten wie etwa die Schweizer UBS belasten die Vergütung nur zu 80 Prozent mit Mehrwertsteuer. Lubitz will jetzt gegen die Deutsche Bank eine Strafanzeige wegen Untreue einreichen.