US-Gericht entscheidet über Zulassung von Schadensersatzprozess gegen Airbus
Am Mittwoch dieser Woche will ein New Yorker Gericht entscheiden, ob gegen den Luftfahrtkonzern Airbus ein Prozess um sogenannten Strafschadensersatz zugelassen wird. Damit würde Airbus ein Verfahren von erheblicher Tragweite drohen. Hintergrund ist der Absturz eines Airbus vom Typ A300-600, bei dem am 12. November 2001 in New York 265 Menschen starben. Kurz nach dem Start war das Seitenleitwerk abgebrochen, nachdem der Jet in die Luftwirbel eines vor ihm fliegenden Jumbos geraten war. Die Anwälte der Hinterbliebenen behaupten, bei der Entwicklung der A300-600-Familie könnten Berechnungen für das Seitenleitwerk verfälscht worden sein (SPIEGEL 37/2004). Kräfte, die auf das Bauteil wirken, so der Verdacht, seien womöglich heruntergerechnet worden, um eine Verstärkung der Heckflosse zu vermeiden. Die Klägeranwälte, heißt es aus dem Umfeld des Toulouser Airbus-Juristen Karl Hennessee, hätten mit "erstaunlicher Detailkenntnis" jene Dokumente angefordert, die mit dem Vorwurf zusammenhängen könnten. Nach amerikanischem Recht kann ein Unternehmen gezwungen werden, auch vielleicht belastende Unterlagen vorzulegen. Toulouse hofft, das Verfahren abblocken zu können: Da das französische Recht Strafschadensersatz so nicht kenne, könne Airbus nicht nach US-Recht belangt werden. Zu dem Verdacht der Klägeranwälte möchte sich das Unternehmen nicht äußern.