Ausgabensperre durch vorläufige Haushaltsführung - DER SPIEGEL
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Ausgabensperre durch vorläufige Haushaltsführung

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Bund wird nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) bis mindestens Mitte Mai 2006 ohne rechtskräftigen Etat auskommen müssen - mit erheblichen Konsequenzen. Denn bis dahin gilt die sogenannte Vorläufige Haushaltswirtschaft. Dabei dürfen Ausgaben nur geleistet werden, wenn es gesetzliche Verpflichtungen dafür gibt. Darunter fallen beispielsweise Gehalts- oder Pensionszahlungen. Beförderungen oder Einstellungen sind blockiert, sofern sie nicht im Jahr zuvor beschlossen wurden. Zudem sind alle Investitionen auf Eis gelegt, falls mit den Projekten nicht schon begonnen wurde. Dies gilt auch für bereits genehmigte, aber noch nicht begonnene Teilabschnitte, beispielsweise von Autobahnen oder Bundesstraßen. Von staatlicher Seite ist deshalb im ersten Halbjahr kaum mit konjunkturellen Impulsen zu rechnen. Im BMF arbeiten die relevanten Abteilungen zwar mit Hochdruck an einem Etat, allerdings soll dieser erst am 22. Februar im Kabinett beschlossen werden. Anfang März kann er den Abgeordneten vorgelegt werden, dann folgen vermutlich zweieinhalb Monate der parlamentarischen Beratung. Die missliche - und verfassungswidrige - Situation ist entstanden, weil sich die abgewählte rot-grüne Regierung geweigert hatte, im Wahlkampf einen Etat auszuarbeiten.