Ackermann erwägt außergerichtliche Einigung im Fall Ackermann / Kirch reicht weitere Klagen ein
Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann ist offenbar an einer Einstellung des Mannesmann- Verfahrens nach Paragraf 153 a gegen Zahlung einer Geldbuße interessiert. Dem SPIEGEL sagte er am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos: "Früher kam das für mich überhaupt nicht in Frage. Heute denke ich anders darüber." Viele seiner Gesprächspartner in Davos hätten ihn zum "Kämpfen und Weitermachen" aufgefordert, so Ackermann. Uno-Generalsekretär Kofi Annan habe ihm alles Gute gewünscht. Die hohen Bonuszahlungen für Mannesmann-Führungskräfte seien doch "Industriestandard", habe Annan ihm gesagt. Nach dem BGH-Urteil im Verfahren Kirch gegen die Deutsche Bank haben Kirchs Anwälte mit Konsequenzen gedroht, falls die Deutsche Bank für die Schadensersatzansprüche nicht den Deutsche-Bank-Aufsichtsratsvorsitzenden Rolf Breuer in Regress nimmt. Breuer habe mit seinen Äußerungen über Kirch "nicht nur die Loyalitätspflicht der Deutschen Bank gegenüber ihren Kreditkunden, sondern zugleich auch die damals als Vorstand der Deutschen Bank gegenüber bestehenden Pflichten als Organ verletzt", heißt es in einem Schreiben der Anwälte an den Aufsichtsrat der Bank. Breuer sei der Bank gegenüber deshalb "zum Ersatz des gesamten, ihr daraus entstehenden Schadens verpflichtet". Sollte der Aufsichtsrat sich weigern, will Kirch auch dagegen klagen. Bereits am 31. Dezember vergangenen Jahres reichten Kirchs Anwälte für über ein Dutzend weiterer Kirch-Firmen Klage gegen die Deutsche Bank ein. Sie waren zum Zeitpunkt von Breuers Äußerungen zwar nicht Kreditnehmer der Bank, standen aber in Kreditverhandlungen. Daraus, so die Argumentation der Kirch-Seite, ergäben sich vorvertragliche Pflichten - und eine entsprechende Haftung.