Hamburgs Justizsenator Kusch legt Gesetzesvorschlag zur Legaliserung der Sterbehilfe vor
Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) verleiht seiner höchst umstrittenen Forderung nach einer Legalisierung der Sterbehilfe mit einem Gesetzesvorschlag Nachdruck. Das Papier hat wegen des harten Widerstands unter anderem in den Kirchen und auch in Kuschs eigener Partei keine Chancen auf Umsetzung - dürfte die Diskussion aber wieder anheizen. Erlaubt sein sollten, so Kuschs Vorschlag, jene Fälle der Tötung auf Verlangen, in denen der Lebensmüde volljährig ist und vor seinem Ableben ein ärztliches Beratungsgespräch geführt hat. In diesem Gespräch müsse der Arzt "zu der Überzeugung gelangt" sein, "dass der Betroffene sein Verlangen freiwillig geäußert und das Wesen und die Tragweite seiner Entscheidung erfasst hat". Der Wunsch müsse zudem notariell beurkundet werden. Die "Tötung" selbst sei durch einen Arzt auszuführen und müsse "die Beendigung schwerster, vom Betroffenen nicht zu ertragender Leiden zum Ziel" haben, die nicht anders gelindert werden könnten. In einer SPIEGEL-Umfrage vom Oktober 2005 hatten sich 73 Prozent der Befragten für die sogenannte aktive Sterbehilfe ausgesprochen.