Fall eines zum Tode verurteilten Deutschen kommt erneut vor Gericht - DER SPIEGEL
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Fall eines zum Tode verurteilten Deutschen kommt erneut vor Gericht

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Der 1988 in Miami wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin Kersten Kischnick zum Tod auf dem elektrischen Stuhl verurteilte Dieter Riechmann, 61, kann auf ein Wiederaufnahmeverfahren hoffen. Wie der SPIEGEL in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, hat der Supreme Court in Tallahassee, das oberste Gericht Floridas, für Donnerstag, den 9. Februar, überraschend eine öffentliche Anhörung zu dem Fall des Deutschen anberaumt. Riechmann war in einem umstrittenen Verfahren zur Last gelegt worden, seine Freundin am 25. Oktober 1987 während eines Urlaubs in Florida erschossen zu haben, um Lebensversicherungen über insgesamt 1,78 Millionen Mark zu kassieren. Riechmann bestreitet die Tat bis heute.

Laut SPIEGEL hat die Bundesregierung, die aus dem Etat des Auswärtigen Amts inzwischen rund 300000 Euro für Riechmanns Verteidigung ausgab, das Strafverfahren gegen den Deutschen ungewöhnlich scharf kritisiert. In einem sogenannten Amicus-Curiae-Dokument für das oberste Gericht Floridas heißt es, die damaligen Ermittlungen seien unter dem "Bruch internationaler Regeln" erfolgt.