Kanzleramt räumt im BND-Bericht weitere geheime Auslandsvernehmung ein
Das Kanzleramt wird in einem vertraulichen Bericht zu umstrittenen Aktivitäten deutscher Sicherheitsbehörden eine weitere geheime Vernehmung im Ausland einräumen. Im Frühsommer 2004 befragte eine Delegation des Bundesnachrichtendienstes (BND) einen irakischen Kurden in einem nordirakischen Gefängnis in Suleimanija. Der aus München kommende Jassin Faris hatte bei seiner Festnahme durch kurdische Sicherheitsleute ein Notizbuch mit diversen Telefonnummern von Terrorverdächtigen aus Deutschland sowie 40000 Dollar in bar bei sich. Die Ermittler vermuten, dass er als Kurier zwischen irakischen Aufständischen und Unterstützern in Deutschland fungierte. Die BND-Beamten vernahmen Faris zu dessen Kontakten zur Terrorgruppe Ansar-e Islam. Faris hatte vor Jahren in Deutschland Asyl beantragt. Der vertrauliche Bericht des Kanzleramtes ist rund 300 Seiten stark und soll in der kommenden Woche dem Parlamentarischen Kontrollgremium vorgelegt werden. Als Konsequenz aus den Geheimdienstaffären erarbeitet das Kanzleramt Richtlinien, die regeln sollen, in welchen Fällen deutsche Behörden im Ausland vernehmen dürfen. Unter anderem soll darin festgelegt werden, dass Beamte bei klaren Belegen für Folter ein Verhör abbrechen müssen.