Regierung plant neues Anti-Terror-Gesetz
Die Große Koalition will die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den internationalen Terrorismus ausweiten. Dazu sollen die bestehenden Anti-Terror- Regelungen, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt wurden, überarbeitet werden. Experten von Union und SPD haben sich weitgehend auf einen Entwurf für ein "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" geeinigt. Es sieht unter anderem vor, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) sowie die Polizei leichter als bisher auf die Kontodaten von Terrorverdächtigen zugreifen können. Laut Entwurf dürfen sie künftig zur "Prävention" bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nachfragen, bei welcher Bank eine Zielperson ihr Konto hat. Zugleich sollen die Geheimdienste einen Online-Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg erhalten. Die Beobachtung von mutmaßlichen Terroristen in der EU soll ebenfalls einfacher werden. Die Geheimdienste erhalten nach den neuen Plänen künftig das Recht, Personen über das sogenannte Schengener Informationssystem zur "verdeckten Registrierung" auszuschreiben. Die Grenzpolizeien anderer EU-Staaten müssen den deutschen Geheimdiensten dann mitteilen, wann, wo und unter welchen Umständen ein Reisender bei ihnen registriert wurde. Noch nicht entschieden ist, ob es für die Anti-Terror-Regelungen auch künftig eine gesetzliche Befristung geben wird. Die Union strebt an, dass mit dem neuen Gesetz alle Maßnahmen "entfristet" werden, also dauerhaft gelten. SPD-Experten plädieren hingegen dafür, in die Terrorismus-Gesetze wie bisher eine mehrjährige Frist einzubauen, nach der alle Regelungen überprüft und durch den Bundestag verlängert werden müssen.