Finanzministerium warnt vor Mindest- und Kombilohn
Das Bundesfinanzministerium (BMF) lehnt die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ab. "Ein großer Teil der Beschäftigungsverhältnisse unterhalb des Mindestlohns könnte entfallen", warnen die Beamten von Ressortchef Peer Steinbrück (SPD) in einem internen Argumentationspapier. Hiervon wäre den Berechnungen zufolge besonders Ostdeutschland betroffen. Steinbrücks Haus geht damit auf Konfrontationskurs zu Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD), die sich beide offen für einen Mindestlohn gezeigt haben. Die Begründung, dass in vielen Ländern ein Mindestlohn gelte, spreche noch nicht für dessen Einführung. "In Frankreich hat der Mindestlohn zu der hohen Jugendarbeitslosigkeit beigetragen", heißt es in dem Vermerk. Außerdem stelle das Arbeitslosengeld II faktisch einen Mindestlohn dar, denn niemand sei bereit, für weniger zu arbeiten. In einem weiteren Papier wenden sich Steinbrücks Fachleute auch gegen die flächendeckende Einführung eines Kombilohns, also eines staatlichen Zuschusses zu niedrigen Einkommen. Schon jetzt fördere der Staat Geringverdiener mit mehr als fünf Milliarden Euro. Keines der Zuschussmodelle eigne sich zur flächendeckenden Einführung. "Eine Ausweitung wäre fiskalisch wie auch beschäftigungspolitisch ein erhebliches Risiko", so die Beamten. Um Beschäftigungserfolge zu erzielen, "müssten Lohnsubventionen bis in den mittleren Einkommensbereich bezahlt werden."