Freibeträge ALG-II-Empfänger dürfen mehr für Rente sparen
Hamburg - Empfänger von Hartz-IV-Leistungen dürfen künftig mehr Geld für die Altersvorsorge zurücklegen, ohne dass ihre finanzielle Unterstützung gekürzt wird. Das geht aus einem Eckpunktepapier von SPD und Union für das so genannte Optimierungsgesetz hervor, das Anfang Mai im Kabinett beraten werden soll.
Danach soll es Arbeitslosen wie bisher erlaubt sein, ohne Auswirkung auf die Stütze privates Vermögen von 400 Euro je Lebensjahr zu behalten. Der Freibetrag für private Altersvorsorge oder Lebensversicherungen soll dabei auf 250 Euro steigen. Dafür wird der Grenzwert für sonstiges Vermögen wie Wertpapiere oder Sparguthaben aber auf 150 Euro gekürzt. Bisher betragen die Freibeträge einheitlich 200 Euro je Lebensjahr.
Zugleich soll der Vermögensfreibetrag für die Nachkommen von Arbeitslosengeld-II-Beziehern ("Kindersparbücher") gesenkt werden. Dies soll verhindern, dass "ungenutzte Freibeträge der Kinder als Kompensation genutzt werden", heißt es in dem Papier. Erwartet werden Einsparungen von rund 35 Millionen Euro.
ase