Bund-Länder-Annäherung bei Neuregelung der Finanzbeziehungen
Unter großer Vertraulichkeit haben die Verhandlungen zur Föderalismusreform II begonnen, die die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu regeln soll. Am vergangenen Donnerstag verständigten sich Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) und die Chefs der Staatskanzleien der Länder auf einen vorläufigen Neun-Punkte-Katalog. Im Zentrum sollen dabei die Einrichtung von Frühwarnsystemen bei Haushaltskrisen, Verschuldungsgrenzen und mögliche Sanktionen bei Überschuldung stehen. Zudem geht es um die Bewältigung der bestehenden katastrophalen Haushaltssituation von Bund und Ländern. Nur vorsichtig ist die Debatte über eine mögliche Länder-Neugliederung angekündigt: "Verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten zur Erleichterung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern". Auf Bundesseite hat eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Ressorts erste Vorbereitungen getroffen, um die Finanzbeziehungen zwischen Berlin und den Ländern neu zu ordnen. Das Bundesfinanzministerium etwa plädiert für die Einrichtung einer Bundessteuerverwaltung, um eine einheitliche Abgabenerhebung zu garantieren. Bislang unterstehen die Finanzämter den Ländern, was dazu führt, dass die Steuervorschriften je nach Region unterschiedlich angewandt werden. Noch vor kurzem hatte die Große Koalition und die Mehrzahl der Ministerpräsidenten wenig Interesse an einer weiteren Föderalismusdebatte. Das scheint sich geändert zu haben. Ein Länderchef: "Die Not ist groß. Es ist die Erkenntnis, dass es so nicht mehr weitergeht."