Vatikan fordert Kurskorrektur der deutschen katholischen Kirche bei Austritten
Die katholische Kirche in Deutschland will eine Anordnung des Vatikans ignorieren, die finanzielle Folgen haben könnte. Seit Mitte März liegt den Bischöfen ein Rundschreiben aus Rom vor, das eine weitreichende Kurskorrektur bei der Behandlung von Kirchenaustritten notwendig machen würde: Seit Jahrzehnten bestrafen die deutschen Bischöfe den Kirchenaustritt vor dem Amtsgericht oder Standesamt gemäß Kirchenrecht mit der Exkommunikation. Damit verlieren alle Gläubigen, die nur Kirchensteuern sparen wollten, automatisch das Recht auf eine kirchliche Beerdigung, Eheschließung oder Taufe ihrer Kinder. Doch das Schreiben des "Päpstlichen Rats für die Interpretation von Gesetzestexten" widerspricht dieser Praxis. In der "Klarstellung" heißt es, dass der behördliche Kirchenaustritt keine automatische Exkommunikation zur Folge haben dürfe. Die Entfernung des Gläubigen aus der Liste der Kirchensteuerzahler bei staatlichen Behörden sei kein Abfall von der Kirche dafür müsse der Abtrünnige seinen Austritt schon bei einem Vertreter der Kirche erklären. Das Rundschreiben wurde auf Anordnung von Papst Benedikt XVI. an alle Bischofskonferenzen weltweit übermittelt. Doch die deutschen Bischöfe erklärten in einer ersten Stellungnahme nur, sie wollten ihre "bewährte Praxis" nicht ändern.