Bundesrat gegen Anti-Diskriminierungs-Gesetz
Der Bundesrat könnte das in der Union umstrittene Antidiskriminierungsgesetz empfindlich zurückstutzen. Der Rechtsausschuss der Länderkammer hat am vergangenen Mittwoch sechs der elf Änderungsanträge Baden-Württembergs angenommen, damit das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weniger stark über die EU-Richtlinien hinausgeht. So hat sich eine Mehrheit der Ministerialen etwa gegen ein eigenes Klagerecht des Betriebsrats im Fall von Diskriminierungen am Arbeitsplatz ausgesprochen. Viele Länder wollen überdies die im Zivilrecht über die EU-Vorgaben hinausgehenden Schutzmerkmale Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität streichen. "Ich kann mir nicht mehr vorstellen, dass dieses Machwerk in unveränderter Form über die Ziellinie geht", sagt der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP). Der Bundesrat müsse jetzt die Zeit bis zur nächsten Sitzung in zwei Wochen nutzen, um sich auf weitere Veränderungen zu einigen, "bislang haben wir bestenfalls die Hälfte des Weges geschafft". Das AGG ist zwar nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat kann jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetzesvorhaben damit erheblich verzögern.