Bayern will Staatsanwaltschaften durch Pensionäre entlasten
Um "erhebliche Ressourcen bei den Staatsanwälten für die eigentliche Ermittlungsarbeit" freizusetzen, will Bayern in Zukunft stärker auf pensionierte Beamte zurückgreifen können. Justizministerin Beate Merk (CSU) hat eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet, die nach der Sommerpause im Rechtsausschuss beraten wird. In dem Gesetzesantrag ist vorgesehen, dass Staatsanwälte und Rechtspfleger im Ruhestand bis 68 Jahre ihre noch im vollen Berufsleben stehenden Kollegen in Gerichtsverhandlungen "punktuell" vertreten dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fälle "einfacher gelagert" sind wie etwa Diebstahl, einfacher Betrug oder Verkehrsvergehen und ein Urteil von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Pensionierte Rechtspfleger sollen auch bei der Übertragung von Registerkarten ins Computersystem helfen. Begründet wird dieses ungewöhnliche Reaktivierungsprojekt im Gesetzentwurf damit, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften eine "hohe Arbeitsbelastung" meistern müssten und "Stelleneinzüge" die Lage "in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter verschärfen".