Keine Haftentschädigung für Mzoudi und Darkazanli
Abdelghani Mzoudi, der Hamburger Islamist und Freund der Todespiloten vom 11. September, wird von der deutschen Justiz vorerst keine Haftentschädigung erhalten. Das Hamburger Justizverwaltungsamt teilte Mzoudi jetzt in einem Bescheid mit, er bekomme nach seinem Freispruch im Februar 2004 zwar prinzipiell eine Entschädigung dafür, dass er während seines Hamburger Terrorprozesses um die Anschläge vom 11. September 2001 in Untersuchungshaft saß. Für die insgesamt 428 Tage im Gefängnis summiere sich der Ausgleichsbetrag auf 4708 Euro. Da Mzoudi, der in seine marokkanische Heimat zurückgekehrt ist, allerdings auf der Terrorliste der Europäischen Gemeinschaft stehe, dürfe das Geld "weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden". Es werde daher nicht ausgezahlt. Das Gleiche gilt für den in Hamburg lebenden Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli, der laut Bundesanwaltschaft ebenfalls einen Anspruch auf Entschädigung hat, nachdem am vergangenen Freitag das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde.