Schweizer Vermögensverwaltern droht Klagewelle
Der Schweizer Hochfinanz, die auch etliche Milliarden deutscher Anleger in den Büchern bunkert, fürchtet eine Klagewelle wegen illegal eingenommener Provisionen. Anlass ist ein Urteil des eidgenössischen Bundesgerichts. Darin stellen die höchsten Richter des Landes fest, dass die Verwalter keine heimlichen Vermittlungsgebühren als Dankeschön für Kaufaufträge von den Fondsgesellschaften einbehalten dürfen. Das Geld im Fachjargon "Kick Backs" müsse an die Kunden weitergegeben werden, falls nichts anderes vereinbart wurde. "Viele Privatkunden wissen gar nichts von der Existenz solcher Kick Backs", sagt der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer. Dieses System würde zudem oft zu unsinnigen Transaktionen im Kundendepot führen, weil der Verwalter für jedes Geschäft Provisionen kassiert. Banken, Treuhändern, Vermögensverwaltern und anderen Finanzfirmen könnten nun Rückforderungen in Milliardenhöhe drohen. Viele werden sich solchen Klagen wohl aber verkneifen, weil sonst der deutsche Fiskus auf die abgezweigten Reichtümer aufmerksam werden könnte.