BaFin und Staatsanwaltschaft prüfen Rewe-Konten
Die Affäre wegen des Verdachts der Untreue, Geldwäsche und möglicher Verstöße gegen das Kreditwesengesetz beim Handelskonzern Rewe weitet sich aus. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will sich des Falles annehmen. Die Staatsanwaltschaft Köln forderte Rewe Anfang vergangener Woche auf, ihr alle Unterlagen über die internen sogenannten K-Konten auszuhändigen. Über diese Mitarbeiterkonten sollen Ex-Führungskräfte, darunter der langjährige Vorstandschef Hans Reischl, rechtswidrig dreistellige Millionenbeträge geschleust haben. Laut Genehmigung der Bankenaufsicht waren der Rewe-Zentralfinanz jedoch nur einfache Einlagegeschäfte erlaubt. Offenbar wurden die Mitarbeiterdepots von einigen Managern jedoch massiv als Girokonten und für sonstige Finanztransaktionen genutzt. Ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz, wie Rewe-Juristen in einem internen Dossier feststellten. So wies Reischl beispielsweise die Rewe-Zentralfinanz am 27. Juli 2004 schriftlich an, jeweils 500 000 Euro von seinen Konten K 17 und K 19 an seine beiden Kinder zu überweisen. Er selbst ließ sich vom Konto K 83 acht Millionen Euro auf sein Konto bei der Commerzbank transferieren. Über die Jahre hinweg, so ein Insider, sei "eine Geheimbank unter dem Feigenblatt von Einlagegeschäften entstanden". Die Rewe-Anwälte mutmaßen in ihrem Dossier, dass über die K-Konten verschleiert auch Schmiergeldzahlungen eines Rewe-Großlieferanten geflossen sein könnten wofür es bislang noch keine konkreten Belege gibt. Sowohl Reischl als auch der fragliche Lieferant haben vergangene Woche sämtliche erhobenen Vorwürfe scharf dementiert.