CDU will Sterbehilfe gesetzlich regeln - DER SPIEGEL
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CDU will Sterbehilfe gesetzlich regeln

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

In der Debatte über das Selbstbestimmungsrecht von Sterbenskranken drückt CDUPolitiker Wolfgang Bosbach jetzt aufs Tempo. Bosbach will die sogenannten Patientenverfügungen "endlich gesetzlich regeln", mit denen jeder vorsorglich bestimmen kann, unter welchen Umständen er nicht weiter behandelt werden möchte: Sie sollen nur für Kranke gelten, deren Leiden "irreversibel" zum Tode führt, und für Wachkomapatienten, wenn sicher ist, dass sie ihr Bewusstsein nie wieder erlangen. Bis zum Frühjahr will Bosbach, der in der Unions-Fraktion "auf breite Zustimmung" gestoßen ist, einen Gesetzentwurf erarbeiten, den er als Gruppenantrag ins Parlament einbringen möchte. Für die Abstimmung soll es keinen Fraktionszwang geben. Beim Koalitionspartner SPD existiert zum selben Thema bereits ein Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode. Dieser sieht vor, dass jeder Mensch den Abbruch der medizinischen Versorgung im Vorfeld verbindlich verfügen darf – und die Order selbst dann gelten soll, wenn der Patient mit Hilfe von Ärzten und Apparaten noch lange weiterleben könnte.