Gericht hebt Entlastung von Commerzbank-Vorstand und -Aufsichtsrat auf
Niederlage für die Commerzbank-Führungsriege um ihren Chef Klaus-Peter Müller: Das Landgericht Frankfurt hat die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für nichtig erklärt und damit zwei Beschlüsse der Hauptversammlung vom Mai dieses Jahres aufgehoben. Die Richter gaben einer Klage der Mangusta Beteiligungsgesellschaft statt, die von ihrem Geschäftsführer, Karl-Walter Freitag, vertreten wird. Auf der Hauptversammlung ließ Freitag Fragen stellen, die von der Bank nicht beantwortet wurden. Die Fragen zielten vor allem auf die Umstände einer Kapitalerhöhung im Jahr 2000, bei der die Commerzbank fünf Prozent ihrer Aktien an die Generali verkauft hatte ohne den Altaktionären ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Einstieg der Generali wurde seinerzeit als Abwehrmaßnahme gegen einen weiteren Einstieg der Cobra gewertet. Diese hatte im Jahr 2000 rund 17 Prozent der Commerzbank-Aktien gebündelt. Die Commerzbank erwägt nach Angaben eines Sprechers, in Berufung zu gehen.