Gutachter empfehlen Mindestlohn für Zeitarbeit - DER SPIEGEL
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Gutachter empfehlen Mindestlohn für Zeitarbeit

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Zwei neue Rechtsgutachten verbessern die Chancen für einen Mindestlohn in der Zeitarbeit. So kommt der Kölner Arbeitsrechtler Peter Hanau in einem Gutachten für den Arbeitgeberverband IGZ zu dem Ergebnis, dass ein Mindestlohn für Leiharbeitnehmer mit der Verfassung vereinbar und europarechtlich sogar geboten ist. Schließlich sei es Ziel der entsprechenden EU-Richtlinien, "das inländische Lohnniveau gegen Unterbietung durch ausländische Dienstleister" abzusichern, so das Gutachten. Arbeitsminister Franz Müntefering dagegen hatte einen gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn in der Zeitarbeit bislang für problematisch erachtet. Grund war die Tatsache, dass es in der Branche derzeit zwei unterschiedliche Tarifverträge gibt: den des Deutschen Gewerkschaftsbundes mit einem Mindestlohn von 7,15 Euro (West) und 6,22 Euro (Ost) sowie den des Christlichen Gewerkschaftsbundes mit 7 Euro (West) und 5,77 Euro (Ost). Würde die Regierung eines der beiden Abkommen zum gesetzlichen Mindestlohn erheben, würde es den beteiligten Firmen einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil verschaffen, so argumentierten bislang Münteferings Fachbeamte. Diese Bedenken hält der Kölner Arbeitsrechtler jedoch nicht für stichhaltig. Vielmehr sei der Gesetzgeber gezwungen, den höheren Tarif zum Mindestlohn zu erklären, so der Professor. Dies gebiete der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grundsatz, die Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer denjenigen der Stammbelegschaft möglichst anzunähern. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des früheren Bundesarbeitsgerichtspräsidenten Thomas Dieterich für den deutschen Gewerkschaftsbund. Ob das Ministerium seine Auffassung im Lichte der neuen Expertisen ändern müsse, heißt es im Hause Müntefering, werde derzeit geprüft.