BGH-Präsident fordert Kontrolle bei Justiz-Deals - DER SPIEGEL
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BGH-Präsident fordert Kontrolle bei Justiz-Deals

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Eine bessere Kontrolle der Absprachen im Strafprozess fordert der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Günter Hirsch. Konkret bringt er den Generalbundesanwalt als Instanz ins Gespräch, die solche Deals überprüfen könnte. "Das wäre zwar absolut systemwidrig, aber der Deal ist es nicht minder", meint Hirsch. Die "Krux des Deals" sei es, dass dem BGH bislang die Überprüfung weitgehend verwehrt bleibe, weil in der Regel keine Partei Revision einlegt. Ein Kontrollorgan wie der Generalbundesanwalt könnte dagegen fragwürdige Absprachen trotzdem vor den BGH bringen. "Im Augenblick ist die einzige Kontrollinstanz die öffentliche Meinung", beklagt Hirsch. In der vergangenen Woche war der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 576000 Euro verurteilt worden. Der Richterspruch gegen den geständigen Manager hat die öffentliche Debatte um den Deal im Strafverfahren neu entfacht. Der Große Strafsenat des BGH hatte die Zulässigkeit solcher Verfahrensabkürzungen im März 2005 grundsätzlich bejaht und ein entsprechendes Gesetz gefordert; Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will ihren Entwurf demnächst ins Kabinett einbringen.