Polizeigewerkschaft fordert mehr Kompetenzen für Zollbeamte
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg sorgt für Empörung beim Zoll. Das Gericht wies die Klage eines Zöllners ab, der bei der Festnahme eines Verdächtigen Verletzungen davontrug und dies als Dienstunfall anerkennen lassen wollte. Der Beamte war vor knapp zwei Jahren in Halle dienstlich unterwegs, als ihn ein Passant um Hilfe bat, weil in der Nähe eine Frau verprügelt wurde. Bei der Festnahme des Täters erlitt der Kläger Hautabschürfungen und eine Bisswunde. Die Oberfinanzdirektion Hamburg aber wollte die Heilkosten nicht tragen, da der Zollbeamte keine polizeilichen Befugnisse und deshalb als Privatmann gehandelt habe. Das Gericht bestätigte dem Beamten, er habe sich "vorbildlich und zugleich besonnen" verhalten: "Unerträglich wäre die Vorstellung, dass der Beamte dem Hilfebegehren mit Verweis auf seine Nichtzuständigkeit und der fehlenden Befugnis nicht entsprochen und damit nicht gehandelt hätte." Gleichwohl habe der Beamte nicht im engeren Sinne in Ausübung des Dienstes gehandelt, weshalb die Klage abgewiesen wurde (Az.: 5 A 239/06 MD). Konrad Freiberg von der Gewerkschaft der Polizei nannte das Urteil eine "Katastrophe": "Der Bürger muss sich darauf verlassen können, von einem Beamten in Uniform Hilfe zu erhalten." Er forderte das Bundesfinanzministerium auf, die Dienstanweisungen sofort zu ändern und den Vollzugsdienst des Zolls in eine Bundesfinanzpolizei umzuwandeln.