Bundesregierung will ehemalige NS-Ghetto-Arbeiter entschädigen
Die Bundesregierung will Zehntausende Holocaust-Überlebende entschädigen. Dabei geht es um Juden, die in den von den Nationalsozialisten errichteten Ghettos einer halbwegs geregelten Arbeit nachgingen. Diese Ghetto-Arbeiter wurden - im Unterschied zu den seit 2000 entschädigten NS-Zwangsarbeitern - in der Regel bezahlt, wenn auch häufig nur mit Hungerlöhnen oder Lebensmitteln. Um den Überlebenden eine kleine Rente zu ermöglichen, schuf der Bundestag im Jahr 2002 das "Gesetz zur Zahlbarmachung von Ghetto-Renten" (ZRBG). Die Auszahlungen scheiterten jedoch an der Bürokratie der Rentenversicherungsträger. Sie lehnten 61000 der insgesamt 70000 Antragsteller ab - mit oft absurden Argumenten. Nachdem Berlin die Kritik von Opferverbänden und der israelischen Regierung jahrelang als unbegründet zurückgewiesen hatte, ist das Kanzleramt nun zu der Einsicht gekommen, das Gesetz habe sein eigentliches Ziel verfehlt. Regierungschefin Angela Merkel wies daher das Bundesfinanzministerium an, die Überlebenden unbürokratisch zu entschädigen. Vereinbart wurde ein Fonds nach dem Vorbild der Zwangsarbeiter-Entschädigung. Wie viel Geld an die ehemaligen Ghetto-Arbeiter gezahlt werden soll, ist allerdings noch strittig, ebenso wie die Zahl der Empfangsberechtigten. Während das Berliner Finanzministerium eine Summe von etwa 10 Millionen Euro erwägt, fordert die auf jüdischer Seite zuständige Jewish Claims Conference in New York 80 bis 100 Millionen.