Pannen bei Ermittlungen gegen G-8-Gegner
Den Sicherheitsbehörden sind bei den Ermittlungen gegen mutmaßliche militante Gegner des G-8-Gipfels offenbar mehrere Pannen unterlaufen. So wurde einem der Beschuldigten, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt, versehentlich ein Schreiben des Einwohnermeldeamtes zugestellt, mit dem der Betreffende schon vor Wochen über die Ermittlungen informiert wurde. Ein weiterer Verdächtiger, der Berliner Jonas F., erfuhr versehentlich durch seine Monatsabrechnung der Handy-Firma O2 davon, dass sein Telefon abgehört wurde. Bei mehreren in der vergangenen Woche Beschuldigten, die bereits im Rentenalter sind, geht die ermittelnde Bundesanwaltschaft offenbar nicht davon aus, dass sie an Anschlägen im Rahmen einer militanten Kampagne gegen den G-8-Gipfel beteiligt waren. Auf Grund des "recht vorgerückten Lebensalters dieser Beschuldigten ist davon auszugehen, dass die Anschläge zur Umsetzung der Kampagne nicht von diesen Beschuldigten selbst" ausgeführt worden seien, heißt es im Durchsuchungsbeschluss des Bundesgerichtshofs. Der Älteste der insgesamt 21 Verdächtigen, der Hamburger Fritz S., ist bereits 68 Jahre alt.