KSK-Soldaten operierten in rechtlicher Grauzone - DER SPIEGEL
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KSK-Soldaten operierten in rechtlicher Grauzone

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Während der Operation Enduring Freedom in Afghanistan hat sich das deutsche Kommando Spezialkräfte (KSK) in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Das Dilemma habe darin bestanden, dass die Soldaten keine Gefangenen an die Amerikaner hätten überstellen dürfen, da diesen in den USA möglicherweise die Todesstrafe drohte, erklärte Ex-KSK-Kommandeur Reinhard Günzel im Mai vor dem Verteidigungsausschuss. Nach einem Schreiben der Rechtsabteilung des Verteidigungsministeriums vom 7. August 2002 zweifelten aus diesem Grund auch das Außenministerium und das Bundesjustizministerium an der "völkerrechtlichen Statthaftigkeit unserer gesamten Mitwirkung an Enduring Freedom". Die Juristen aus dem Hause des damaligen Verteidigungsministers Peter Struck blieben jedoch bei ihrer Haltung, die Übergabe an US-Kräfte stelle keine völkerrechtswidrige "Auslieferung" dar. Am 26. April untersagte das Verteidigungsministerium die Übergabe an Sicherheitskräfte aus Drittstaaten, "wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beachtung menschenrechtlicher Mindeststandards nicht gewährleistet ist".