Neue Hürden für Bahnprivatisierung
Für die geplante Teilprivatisierung der Deutschen Bahn bauen die Bundesländer neue, hohe Hürden auf. Ohne erhebliche und vor allem für den Bund teure Änderungen wollen die Länder laut einem Beschlussvorschlag für die Sonderkonferenz der Verkehrsminister am Donnerstag in Berlin dem Privatisierungsgesetzentwurf des Bundeskabinetts nicht zustimmen. So soll der Bund entweder die Hälfte der Nahverkehrsinvestitionen ausschließlich für "Regionalnetze und S-Bahnstrecken" verwenden oder den Ländern "ein echtes Mitsprache- und Kontrollrecht" bei der Verwendung aller Bundesgelder für Investitionen im Nahverkehr (jährlich 500 Millionen Euro) einräumen. Der Bund müsse sich zudem verpflichten, die Zuschüsse an die Länder für den Regionalverkehr aufzustocken, wenn die Bahn höhere Gebühren für die Trassennutzung durch regionale Anbieter erhebt. Die Trassenpreise müssten, so die Vorstellung der Verkehrsminister, künftig von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Außerdem fordern die Länder Sanktionen gegen die Bahn, wenn das Unternehmen nach der Privatisierung nicht ausreichend in den Nahverkehr investiert oder Gleisanlagen nicht ordentlich in Schuss hält. Verbindlich sollen auch "Qualitätsvorgaben und Mittelausstattung" für Bahnhöfe und Serviceeinrichtungen geregelt werden. Den Kabinettsentwurf wollen die Länder von Gutachtern jetzt überprüfen lassen. Hessens Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU) möchte den Gesetzentwurf zur Bahnprivatisierung komplett kippen. Er will am Donnerstag einen Antrag vorlegen, der die "effektive Trennung" von Netz und Betrieb als Voraussetzung für die Zustimmung der Länder festschreibt.