Unions-Länder sperren sich gegen Schäubles BKA-Gesetz
Die Länder sperren sich gegen das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante BKA-Gesetz, das dem Bundeskriminalamt bei der Terrorabwehr mehr Befugnisse einräumen soll. Während der Berliner Koalitionspartner SPD die darin geplante Online-Durchsuchung unverändert ablehnt, haben nun auch die meisten Länder allen voran die unionsregierten massive Vorbehalte gegen den Entwurf vorgetragen. In ihren schriftlichen Stellungnahmen rügen sie vor allem, dass das Bundeskriminalamt zu weit in die Befugnisse der Landespolizeibehörden eingreifen dürfe. Insbesondere gehe aus dem Entwurf nicht klar hervor, wann das BKA einen Fall an sich ziehen könne und ob es die Länder über den Stand der Ermittlungen danach noch unterrichten werde. So hält es der Hamburger Senat für "schlicht nicht hinnehmbar, dass das BKA grundsätzlich eine Zuständigkeit für bestimmte Fallgruppen reklamiert, sich dann jedoch allein die Entscheidung vorbehält, ob es im konkreten Fall aktiv werden wird". Für das bayerische Innenministerium ist der weitgehend freie Zugriff des BKA auf Fälle "nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Auch aus polizeifachlichen Gründen ist eine derartige Regelung nicht akzeptabel". Niedersachsen kritisiert, das BKA sei doch ohne die Län-der gar nicht fähig, etwa Terrorziele zu schützen. Entsprechend dürfe das geplante Gesetz dem BKA keinen Freischein für Alleingänge ohne ständige Rücksprache mit den betroffenen Ländern geben. Das saarländische Innenministerium fürchtet wiederum, das BKA könnte im Saarland gegen Terrorverdächtige ohne Rücksprache mit den Landesbehörden ermitteln und dabei etwa "vor Ort Kontaktpersonen/Informanten enttarnen".