IG-Metall-Chef Peters will Teile des VW-Gesetzes retten
Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche das VW-Gesetz gekippt hat, kämpft der Vorsitzende der IG Metall Jürgen Peters darum, Teile des Gesetzes zum Schutz der VW-Beschäftigten zu retten. In einem SPIEGEL-Interview sagte Peters: "Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie das Gesetz so ändert, dass es zwar dem Urteil des EuGH entspricht, aber die Teile, die erhaltenswert sind, auch erhalten bleiben." So habe das Gericht nicht das ganze VW-Gesetz beanstandet. Wesentliche, für Arbeitnehmer wichtige Regelungen blieben unberührt. Dazu gehöre, dass bei wichtigen Entscheidungen über die Produktionsstätten eine Zweidrittelmehrheit im Aufsichtsrat erforderlich ist. "Diese Regelung muss sich auch in der Neufassung des Gesetzes wiederfinden", sagte Peters. Im Streit zwischen den Betriebsratschefs von VW und Porsche, Bernd Osterloh und Uwe Hück, um die Besetzung des Aufsichtsrats der neuen Porsche-Holding ergriff Peters Partei für Osterloh. Der Verdacht liege nahe, sagte Peters in Anspielung auf Porsche, dass ein Unternehmen, das VW vielleicht irgendwann einmal beherrschen wird, mit Hilfe einer Mitbestimmungsvereinbarung in großer Eile versuche, eine Struktur zu zimmern, "bei der VW-Arbeitnehmervertreter in bestimmten Gremien eingeschränkt oder gar rausgehalten werden". Dies sei nicht in Ordnung und "auch nicht mit meinem Demokratieverständnis vereinbar", so Peters. Auch der VW-Konzernbetriebsrat könne eine solche Entscheidung nicht tolerieren. "Deshalb unterstütze ich den VW-Gesamtbetriebsratsvorsitzenden" sagte Peters.