Opfer-Entschädigung soll verbessert werden - DER SPIEGEL
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Opfer-Entschädigung soll verbessert werden

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Nach Straftaten soll die Opferentschädigung vereinfacht werden. Das sieht eine Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein vor. In Strafbefehlen etwa gegen Fahrraddiebe oder Kneipenschläger sollen danach künftig nicht nur die Geldstrafen geregelt werden, sondern auch der finanzielle Ausgleich für Opfer, sofern der Schadensanspruch 1500 Euro nicht übersteigt. „Wenn Straftaten begangen werden, muss die Hilfe für das Opfer Priorität haben“, sagt Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD). Das dürfe nicht nur „für Fälle schwerer Kriminalität gelten“. Diese Koppelung von Straf- und Zivilrecht ist bisher nur bei Straftaten geregelt, die zu einem Gerichtsprozess führen. Bei Delikten, die per Strafbefehl geahndet werden, müssen die Opfer zusätzlich ein Zivilverfahren anstrengen, um zu ihrem Recht zu kommen.